Bauverwaltung

Baubewilligungsverfahren und Baugesuche
Wenn Sie ein Baugesuch einreichen wollen, Fragen über das Verfahren haben oder Ihr Bauvorhaben vor Ort besprechen wollen, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf. Mitglieder des Gemeinderates oder der Baukommission sind dafür nicht zuständig und können Ihnen nicht die notwendigen Angaben liefern.

Baugesuchsformulare
Ab 1. März 2022 müssen alle Baugesuche über die Plattform eBau eingereicht werden. Zum Login gelangen Sie hier.

Sollten trotzdem noch Baugesuchsformulare benötigt werden, können diese bei der Gemeindeverwaltung Walkringen verlangt oder hier heruntergeladen werden.

Baureglement
Das Baureglement der Gemeinde Walkringen kann bei der Gemeindeverwaltung gebührenfrei bezogen werden oder hier heruntergeladen werden.

Öffentliche Auflage
Publizierte Baugesuche werden aufgelegt und können eingesehen werden. Dies entweder auf der Gemeindeverwaltung oder online über die Plattform eBau (ein BE-Login wird benötigt). Den Link zum Login finden Sie hier. Klicken Sie einfach auf Bekanntmachung / Auflage und wählen Sie die gewünschte Gemeinde aus.

Solaranlagen und Wärmepumpenanlagen
Nicht jede Anlage zur Gewinnung von erneuerbarer Energie ist baubewilligungsfrei!

Gemäss Bundesrecht ist die Montage von gewissen Solar- und Wärmepumpenanlagen von der Baubewilligungspflicht ausgenommen. Für den Kanton Bern hat der Regierungsrat eine Richtlinie "Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien" erlassen.

Die Gemeinde Walkringen hat für die baubewilligungspflichtigen Anlagen die Gestaltungsgrundsätze dieser Richtlinien als Praxis übernommen. Bevor Sie eine Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energien anschaffen und installieren, nehmen Sie vorgängig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf, damit die rechtliche Situation geklärt werden kann.

Wärmeerzeugungsersatz
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Folgende wichtige Informationen:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Zonenplan

Haben Sie weitere Fragen zum Bauwesen? Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf und nicht mit Mitglieder des Gemeinderates oder der Baukommission.

Informationen zum Bauwesen erhalten Sie zudem hier

Bauinventar
Das Bauinventar des Kantons Bern und der Gemeinde Walkringen finden Sie hier.

Energieberatung Bern-Mittelland
Bei Fragen rund ums Thema Energie steht die Energieberatungsstelle mit Rat und Tat zur Seite.
www.energieberatungbern.ch