Einwohnerkontrolle

Die Aufgaben der Einwohnerkontrolle beinhalten folgende Gebiete:

Weitere Informationen zur Einwohnerkontrolle erhalten Sie hier.

Für die Gemeinde Walkringen ist das Zivilstandesamt Bern-Mittelland zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Zivilstandsdokumente können auch online bestellt werden.

 

Aufenthalt und Niederlassung der Schweizer

Laut Bundesverfassung haben „Schweizerinnen und Schweizer das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen“.

Wer für länger als drei Monate in eine Gemeinde einzieht, ohne jedoch die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, hat sich als Wochenaufenthalter anzumelden. Unter „Wochenaufenthalt“ versteht man den Aufenthalt einer Person, welche sich während der Woche am Arbeitsort aufhält und die wöchentliche Freizeit am Ort der Niederlassung bei der Familie verbringt. Der Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim begründet im Normalfall ebenfalls keine Niederlassung.

Anmeldung

Wer in eine neue Gemeinde umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Die Anmeldung hat persönlich am Schalter der Gemeinde oder über das Portal eUmzug zu erfolgen. Bei der Anmeldung am Schalter ist ein amtlicher Ausweis für jedes zuziehende Familienmitglied mitzubringen.

Bei der Anmeldung wid pro volljährige Person eine Gebühr von CHF 20.00 eingezogen. 

Abmeldung

Wer aus einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich oder über das Portal eUmzug bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Wohnadresse anzugeben.

 

Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Während Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch haben, sich in der Schweiz aufzuhalten und niederzulassen, hat dies ein Ausländer nicht. Jede ausländische Person, mit Ausnahme von Touristen und Besuchern, benötigt zum Aufenthalt in der Schweiz eine fremdenpolizeiliche Bewilligung.

Einreise 

Der Migrationsdienst des Kantons Bern ist unter anderem für die fremdenpolizeilichen Bewilligungen zuständig. Nützliche Informationen und der genaue Ablauf für die Einreise von ausländischen Personen finden sie auf der Hompage des kantonalen Migrationsdienstes

Anmeldung

Ausländische Personen haben sich innert 8 Tagen nach Einreise oder Zuzug in die Gemeinde bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Sie benötigen für die Anmeldung 

  • einen gültigen Pass oder Identitätskarte
  • allenfalls eine Kopie des Arbeitsvertrages
  • den Ausländerausweis (bei Umzug innerhalb Schweiz)

Bei Umzügen innerhalb der Schweiz ist es allenfalls möglich, den Umzug über das Portal eUmzug zu melden.

Bei der Anmeldung wird für jede volljährige zuziehende Person eine Gebühr von CHF 25.00 eingezogen.

Arbeiten

Schweizer Arbeitgebende müssen für alle ausländischen Erwerbstätigen, die sie für höchstens 90 Tage pro Jahr anstellen möchten, je nach Herkunftsland die Aufnahme der Arbeit beim beco melden oder bewilligen lassen.

Ausländische Erwerbstätige aus den EU 27- oder EFTA-Staaten, die länger als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz arbeiten möchten, müssen eine Aufenthaltsbewilligung bei der Wohngemeinde beantragen.

Schweizer  Arbeitgebende, die Angehörige von Drittstaaten länger als 90 Tage pro Jahr in der Schweiz anstellen möchten, müssen beim beco eine Arbeitsbewilligung beantragen.

Link: Ausländische Erwerbstätige

Abmeldung 

Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzuges persönlich oder bei Umzug innerhalb der Schweiz über das Protal eUmzug bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Wohnadresse anzugeben.

 

Pass- und Identitätskartenwesen

Identitätskarte (ID) und Pass
Die ID und der Pass sind bei einem Ausweiszentrum im Kantons Bern zu beantragen. Sie müssen dort nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und sich mit der alten ID bzw. dem alten Pass ausweisen. Die alten Dokumente sind zur Annullation abzugeben. Minderjährige oder entmündigte Personen haben ebenfalls persönlich zu erscheinen und sind durch die gesetzliche Vertretung zu begleiten. Ein Ausweisverlust kann vorgängig der Kantonspolizei oder direkt am Schalter des Ausweiszentrums gemeldet werden.

Von der Antragstellung bis zur Zustellung der Ausweise kann eine Frist von 10 Arbeitstagen garantiert werden. Benötigen Sie innert kürzerer Zeit einen Ausweis, kann ein provisorischer Pass beantragt werden.

Termine können unter www.schweizerpass.ch oder unter 031 635 40 00 vereinbart werden.

Kosten

Erwachsene
Idenditätskarte CHF 70.00
Pass CHF 145.00
Kombiangebot CHF 158.00

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Idenditätskarte CHF 35.00
Pass CHF 65.00
Kombiangebot CHF 78.00
 

Antragsverfahren provisorischer Pass
Wenn der Pass oder die ID sofort (oder in weniger als 10 Arbeitstagen) benötigt wird, muss ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser ist unter denselben Voraussetzungen wie die anderen Ausweise im Ausweiszentrum Bern oder direkt am Flughafen (ohne Flughafen Bern-Belp) zu beantragen. Der provisorische Pass wird noch am selben Tag ausgestellt und weist in der Regel eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr auf, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben.

Kosten: mind. CHF 100.00
Zuschlag für Ausstellung am Samstag oder am Flughafen: mind. CHF 50.00

Vorsicht: die USA erlauben die Einreise mit einem provisorischen Pass nur mit einem Visum. Die amtliche Republik der Philippinen und Katar anerkennen den provisorischen Pass nicht.