FAQ - Fragen und Antworten
Abfallbeseitigung
wöchentliche Abfuhr am Mittwoch:
Bigenthal, Walkringen, Wikartswil, Schwendi und Wydimatt
Der Sammelcontainer befindet sich beim Werkhof Walkringen.
Bitte beachten Sie: es dürfen keine Vasen, Schalen, Teller etc. entsorgt werden!
Es findet keine Sammlung durch die Gemeinde statt. Metall und Alteisen kann zur Entsorgung an die Firma Reinhard Recycling AG, Bigenthal, übergeben werden.
Sammelcontainer befinden sich beim Werkhof Walkringen und Feuerwehrmagazin Bigenthal.
Brennbare Gegenstände, die mit Gebührenmarken versehen sind, können der Hauskehrichtabfuhr mitgegeben werden (max. 30kg und 1.80 x 2.50 Meter).
Küchen- und Gartenabfälle am besten kompostieren. Grünabfälle können zudem bei der Firma HEBAG, Bigenthal, entsorgt werden.
Jeweils 3x jährlich findet eine Sammlung durch die Schule statt. Bitte Inserat im Anzeiger beachten.
Kadaversammelstelle ARA Rüegsauschachen, Montag - Freitag, 09.00 - 11.00 Uhr
Ahnenforschung
Zu Zwecken der Ahnenforschung kann in die Familienregister der Zivilstandsämter Einsicht genommen werden. Hierzu ist aber eine Bewilligung notwendig. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Zivilstandsamt nach den geltenden Modalitäten (Gemeinde Walkringen: Zivilstandsamt Bern-Mittelland in Bern).
Familienwappen sind beim Staatsarchiv in Bern erhältlich.
Die Kirchenbücher der Berner Kirchgemeinden können ebenfalls im Staatsarchiv auf telefonische Anmeldung hin eingesehen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Staatsarchiv Bern
Falkenplatz 4
3012 Bern
Tel. 031 633 51 01
info.stab@sta.be.ch
Regionale Arbeitsvermittlungszentren
Bei Stellenverlust und Arbeitslosigkeit unterstützt Sie das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bei der Stellensuche. Melden Sie sich möglichst früh bei einem RAV im Kanton Bern an, spätestens jedoch am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkei. Für Personen der Gemeinde Walkringen ist das RAV Gümligen zuständig
Mit der direkten Anmeldung beim RAV wird die Dauer von der Anmeldung bis zum ersten Beratungsgespräch verkürzt. Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen. Offene Fragen und Unklarheiten können vor Ort von RAV-Mitarbeiterinnen und RAV-Mitarbeiter rasch und kompetent beantwortet werden.
Um die Anmeldung vorzunehmen, benötigt das RAV entweder Ihren Pass, Ihre Identitätskarte, Ihren Führerschein oder Ausländerausweis. Damit sich Ihre Personalberaterin oder ihr Personal-berater gezielt auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten kann, nehmen Sie ebenfalls Ihre aktuellen Bewerbungsunterlagen mit (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome).
Die Anmeldung findet auf Deutsch statt. Lassen Sie sich falls nötig von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer begleiten.
Auf folgenden Internet-Seiten finden Sie zusätzliche Informationen und Tipps für Ihre Stellensuche und für die Anmeldung beim RAV:
- www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitslosigkeit/vorgehen_arbeitslosigkeit.html
- www.treffpunkt-arbeit.ch
Bauverwaltung
Grundsätzlich ist die Baubewilligung die Regel. Sie gilt nicht nur für Nebenbauten, sondern auch für Umbauten oder Umnutzungen. Betroffen sind neben Hochbauprojekten auch Erschliessungsanlagen oder Lagerplätze und Terrainveränderungen. Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können unter Umständen baubewilligungsfrei erstellt werden. Jedoch müssen auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben verschiedene baupolizeilichen Vorschriften einhalten. Entsprechende Erlasse können unter www.sta.be.ch/belex/ heruntergeladen werden.
Bei komplizierten und komplexen Bauvorhaben oder unklarar Rechtslage ist es empfehlenswert, vor Eingabe eines Baugesuches bei der Gemeindeverwaltung eine schriftliche Voranfrage einzureichen.
Die Dauer eines Baubewilligungsverfahren ist von vielen Faktoren abhängig. Erfahrungsgemäss dauert ein Verfahren bei geringen Bauprojekten, welche korrekt eingegeben wurden, mindestens zwei Monate.
Tipps zur Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens finden Sie hier.
Gemeindeverwaltung (Bauwesen), Tel. 031 701 00 22.
Einwohnerkontrolle
Die Informationen zur Identitätskarte, zum Pass und zum provisorischen Pass finden Sie hier:
Einwohnerkontrolle / Pass- und Identitätskartenwesen
Die Anmeldung hat persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über das Portal eUmzug zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Abmeldung muss bis spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über das Portal eUmzug erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sie können den Umzug per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular melden.
Fundgegenstände
Auf Gemeindegebiet aufgefundene Gegenstände können beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Sollte der Besitzer des Gegenstandes innerhalb eines Jahres nicht gefunden werden, so geht der Fundgegenstand in den Besitz des Finders über.
Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies ab dem 1. Januar 2009 neu dem Berner Tierschutz mitteilen. Der Berner Tierschutz wird ab diesem Zeitpunkt neu die Aufgaben der kantonalen Meldestelle wahrnehmen. Die Meldungen können während den Bürozeiten telefonisch unter der Gratisnummer 0800 1844 00 gemacht werden oder auch per E-Mail (meldestelle(at)bernertierschutz.ch) und per Post (Berner Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern). Eigentümerinnen und Eigentümer, denen ihr Haustier abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls an diese Stelle wenden. Ihnen steht während den Bürozeiten die kostenpflichtige Nummer 0900 1844 00 zur Verfügung. Vermisstmeldungen sind aber auch per E-Mail und per Post möglich.
Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt in der Gemeinde Walkringen Fr. 60.00 pro Hund. Sie wird im Monat August allen Hundebesitzern in Rechnung gestellt.
Die Hundetaxe muss für jedes Tier entrichtet werden, welches am 1. August des laufenden Jahres über sechs Monate alt ist.
Es wird keine Hundetaxe erhoben für
a Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
b Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehende in Tierheimen befinden,
c. Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer andern Gaemeinde oder in einem andern Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der AMICUS Datenbank registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Mutationen wie Umzüge, Besitzerwechsel, Tod von Tieren usw. sind der AMICUS Datenbank unter www.amicus.ch oder Tel. 0848 777 100 laufend zu melden.