Soziales

Altersleitbild der Gemeinde Walkringen
Die Gemeinde Walkringen verfügt seit Anfangs 2008 über ein Altersleitbild. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Seniorinnen und Senioren sowie Mitgliedern von Institutionen und der Kommission für Soziales, Freizeit und Kultur, hat aufgrund der kantonalen Weisungen und der Resultate einer umfassenden Umfrage eine Broschüre geschaffen.

Das Alterleitbild beschäftigt sich mit den Themen Wohnen im Alter, Mobilität und Infrastruktur, Gesundheit und Pflege, aktive Lebensgestaltung und Solidarität, Sicherheit und Information. Der Ist-Zustand sowie der gewünschte Zustand von morgen werden zu jedem Thema einzeln und einheitlich erörtert. Zum Teil wurden auch visionäre Gedanken, wie z.B. das Erstellen von altersgerechten Wohnungen in einer Liegenschaft im Dorfzentrum, aufgenommen.

Das Altersleitbild ist bei der Gemeindeverwaltung Walkringen in Papierform erhältlich. Interessierte Personen können sich hier einen ersten Überblick verschaffen.


Sozialdienst Region Konolfingen
Die Gemeinde Walkringen ist seit dem 1. Januar 2005 dem Regionalen Sozialdienst Konolfingen angeschlossen.

Der Sozialdienst Region Konolfingen berät und unterstützt bei persönlichen, finanziellen und familiären Problemen die Einwohner und Einwohnerinnen folgender Gemeinden: Arni, Biglen, Bowil, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Konolfingen, Landiswil, Mirchel, Niederhünigen, Oberhünigen, Oberthal, Schlosswil, Walkringen und Zäziwil.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit dem Sozialdienst auf. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen dem Amtsgeheimnis

Regionaler Sozialdienst Konolfingen, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen
031 790 45 35
031 790 45 30
sozialdienst@konolfingen.ch
www.konolfingen.ch
Mo - Fr 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr; Mi bis 18.00 Uh


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Am 1. Januar 2013 ist das das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht.

Auf dieses Datum sind auch die elf kantonalen Fachbehörden und eine burgerliche Fachbehörde in Funktion getreten, wie sie im Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) vorgesehen sind. Diese Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden, d.h. die kommunalen Vormundschaftsbehörden, die Regierungsstatthalter (nur soweit diese vormundschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben) und die burgerliche Oberwaisenkammer, ab.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der KESB finden sie unter www.be.ch/kesb.