Referendumspublikation zu Finanzbeschluss

ARA-Unterhaltsprogramm 2012

Im Jahr 2012 sind im Rahmen des Wartungskonzeptes an den Anlagen der Abwasserentsorgung Walkringen wiederum umfassende Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Es betrifft dies die Mischwasserleitungen Mätteli bis Zihlstrasse, Furth, Walkringen-Dorf, Grindlachen-Verbandskanal, Küebiweg sowie diverse Schächte im gesamten Gemeindegebiet.

Im Finanz- und Investitionsplan 2012 - 2016 ist für das Jahr 2012 ein Betrag von 120‘000.00 für die Werterhaltung Abwasserentsorgung enthalten. Der Gemeinderat Walkringen hat am 24. April 2012 den erforderlichen Investitionskredit in der Höhe von Fr. 120'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung 2012 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.

Gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. B der Gemeindeverfassung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, sofern das Referendumsbegehren von mindestens 5 % der Stimmberechtigten unterzeichnet wird. In diesem Fall wird das Geschäft der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet. Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2012. Es gelten die Vorschriften gemäss Art. 19 der Gemeindeverfassung.

Die Akten zum Finanzbeschluss können während der Referendumsfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Walkringen eingesehen werden.

Walkringen, 25. April 2012
Gemeinderat Walkringen