Der Gemeinderat Walkringen hat gestützt auf Art. 50 Gemeindegesetz sowie Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung vorgenannten Detailtarif überarbeitet und angepasst. Die neuen Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Interessierte Personen können den Detailtarif bei der Gemeindeverwaltung Walkringen beziehen.
Walkringen, 19. Januar 2012 Gemeinderat Walkringen