Abschaffung der Velovignette

Informationen des Bundesamtes für Strassen ASTRA

Die Vignettenpflicht für Velos wurde auf den 1. Januar 2012 aufgehoben. Mit der Vignette fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegenüber Dritten deckte.

Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt. Die Behörden gehen davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Personen, die nicht versichert sind, müssen Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen.

Mit einer landesweiten Kampagne macht das ASTRA deshalb auf die mögliche Versicherungslücke aufmerksam. Vertiefende Informationen finden Sie auf der Website www.velovignette-ade.ch.