Öffentliche Mitwirkung

Änderung Überbauungsordnung Grindlachen

6.Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Grindlachen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

 

Die Änderungen der Überbauungsordnung Grindlachen liegen vom 26. Mai 2011 bis 25. Juni 2011 auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

 

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind schriftlich bis am 25. Juni 2011 (Datum Poststempel, A-Post) an die Gemeindeverwaltung, 3512 Walkringen zu richten. 

 

Walkringen, im Mai 2011

Gemeinderat Walkringen