Überbauungsordnung ZöN H „Sunnegg“

Erlass im ordentlichen Verfahren nach Art. 58 ff BauG – Öffentliche Mitwirkung

Auflage Mitwirkungsbericht

In der Zeit vom 17.11.2011 bis und mit 17.12.2011 lagen die Unterlagen der eingangs erwähnten Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die innerhalb dieser Frist eingegangenen Eingaben hat der Gemeinderat inzwischen behandelt und im Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht dazu Stellung genommen sowie die Überbauungsordnung zu Handen der Vorprüfung durch die Amts- und Fachstellen des Kantons verabschiedet.

Der vom Gemeinderat beschlossene Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht liegt bei der Gemeindeverwaltung Walkringen auf und kann während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Walkringen, 23. Februar 2012
Der Gemeinderat