Referendumspublikation zu Finanzbeschluss

Anschaffung Gemeindefahrzeug

Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums hat der Gemeinderat Walkringen für die Anschaffung eines neuen Gemeindefahrzeuges auf Grund der vorhandenen Richtofferten hin einen Kredit in der Höhe von Fr. 220‘000.00 gesprochen. Dieser Betrag ist im Investitionsprogramm 2012-2016 vorgesehen.

Gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. B der Gemeindeverfassung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, sofern das Referendumsbegehren von mindestens 5 % der Stimmberechtigten unterzeichnet wird. In diesem Fall wird das Geschäft der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet. Ablauf der Referendumsfrist: 19. November 2011. Es gelten die Vorschriften gemäss Art. 19 der Gemeindeverfassung.

Die Akten zum Finanzbeschluss können während der Referendumsfrist zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Walkringen eingesehen werden.

Walkringen, 14. Oktober 2011
Gemeinderat Walkringen