Signalisationsanpassung Tryssetstrasse, Hagmatt, Wikartswil, Dornistrasse

Verbot für Lastwagen in beiden Richtungen (Zubringerdienst gestattet)

Zur Entlastung der Tryssetstrasse, Hagmatt, Wikartswil und Dornistrasse haben die Gemeinden Vechigen, Worb, und Walkringen die Anpassung der Signalisation überprüft.

Die drei Gemeinden haben nach der Überprüfung durch ihre Kommissionen und den Oberingenieurkreis II die folgende Verkehrsmassnahme beantragt:

Verbot für Lastwagen in beiden Richtungen
Zubringerdienst gestattet


Die Massnahme umfasst in der Gemeinde Walkringen folgenden Strassenabschnitt:
Tryssetstrasse, Hagmatt, Wikartswil, Dornistrasse, ab Gemeindegrenze Worb bis zum Bahnübergang auf der Dornistrasse in Walkringen.

Die entsprechende Signalisation der neuen Verkehrsmassnahme wird nach unbenutzt abgelaufener Auflagefrist vorgenommen.

Die entsprechenden Beschluss- und Planunterlagen liegen vom 5. April 2012 bis 7. Mai 2012 in der Bauverwaltung Walkringen zur Einsicht auf. Der Oberingenieurkreis II hat der Massnahme mit Verfügung vom 06. März 2012 zugestimmt.

Gegen die Verkehrsmassnahme kann nach Art. 92 GG sowie Art. 63, Abs. 1, lit. a und Art. 67, Abs. 1, VRPG innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat