Öffentliche Mitwirkung

Neue Überbauungsordnung Sunnegg


Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die neue Überbauungsordnung Sunnegg zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Überbauungsordnung Sunnegg liegt vom 17. November 2011 bis 17. Dezember 2011 bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind schriftlich bis am 17. Dezember 2011 (Datum Poststempel, A-Post) an die Gemeindeverwaltung, 3512 Walkringen zu richten.



Walkringen, 10. November 2011    Gemeinderat Walkringen