Feuerwehr Regio Gumm

Einladung zur Rekrutierung

Das Feuerwehrreglement vom 30. März 2010 regelt insbesondere auch die Feuerwehrdienstpflicht. Alle in den Verbandgemeinden (Arni, Biglen, Landiswil/Obergoldbach und Walkringen/Bigenthal) wohnhaften Personen werden der Dienstpflicht unterstellt.

Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 19. Altersjahr zurückgelegt wird und dauert bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 52. Altersjahr vollendet wird.

Personen, die nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten, bezahlen während dieser Zeit eine Ersatzabgabe. Sie beträgt minimal 4 % und maximal 10 % des Staatssteuerbetrages (mindestens Fr. 50.00, höchstens Fr. 400.00).

Wir laden Sie hiermit ein, sich über die Feuerwehr Regio Gumm zu informieren. Der Anlass findet wie folgt statt:

Datum: 28. November 2012
Zeit:    19.30 h
Ort:    Zehntenspeicher, Biglen (Neben Kirche)

Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihr Interesse.

Feuerwehr Regio Gumm
Matthias Zaugg, Fourier