Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2012

Traktandenliste

Montag, 4. Juni 2012, 20.00 Uhr, im Schulhaus Bigenthal

Traktanden:
1.    Gemeinderechnung 2011 - Beratung und Genehmigung
2.    Schulhaus Bigenthal - Kreditgenehmigung Sanierungsarbeiten
3.    Gemeindeverfassung - Totalrevision per 1. Juli 2012
4.    Abstimmungs- und Wahlreglement - Totalrevision per 1. Juli 2012
5.    Verschiedenes

Aktenauflage:
Die Akten zu Traktandum 1 und 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Akten zu den Traktanden 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Protokoll:
Gemäss Artikel 50 der Gemeindeverfassung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung ab 12. Juni 2012 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Rechtsmittel:
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten (18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Walkringen) Frauen und Männer sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Walkringen, 24. April 2012
Gemeinderat Walkringen