Gemeinde - Gesamterneuerungwahlen 2012

Die ordentlichen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 sind als Urnenwahlen vom Gemeinderat auf das Wochenende vom 21. Oktober 2012 angesetzt worden.

 

Eine allfällige Stichwahl für die Wahlen nach Majorz würde am 25. November 2012, zeitgleich mit der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung, stattfinden.

 

Die Erneuerungswahlen richten sich nach der Gemeindeverfassung 2012 und dem Abstimmungs- und Wahlreglement 2012.

 

Es sind zu wählen:

  1. Nach Majorz (Mehrheitswahlverfahren)
    a) der/die GemeindepräsidentIn, zugleich PräsidentIn des Gemeinderates
    b) der/die Vize-GemeindepräsidentIn, zugleich VizepräsidentIn des Gemeinderates
  2. Nach Proporz (Verhältniswahlverfahren)
    a) fünf Mitglieder des Gemeinderates
    b) drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

 

Die Wahlvorschläge (Liste) sind bis Freitag, 7. September 2012, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Walkringen einzureichen.

 

Die Listen müssen eine deutliche Bezeichnung ihres Ursprungs (Partei, Gruppierung, usw.) enthalten und die Unterschriften von wenigstens 10 in der Gemeinde Walkringen stimmberechtigten Personen tragen (Art. 27 Abstimmungs- und Wahlreglement). Der Wahlvorschlag darf nur so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Bei den Proporzwahlen darf ein Name zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden, bei den Majorzwahlen nur einmal. Für jede Behörde (Proporz), resp. jeden Posten (Majorz) ist ein gesonderter Wahlvorschlag mit den nötigen Unterschriften einzureichen.

Als Vertreter des Vorschlages gilt der Erstunterzeichner (Art. 30 Abstimmungs- und Wahlreglement).

Ansonsten wird betreffend dem Verfahrensablauf auf das Abstimmungs- und Wahlreglement 2012 der Gemeinde Walkringen verwiesen.

 

 

Listenverbindungen

Listenverbindungen sind gestattet und müssen mit der Eingabe der Wahlvorschläge schriftlich gemeldet werden (Art. 34 Abstimmungs- und Wahlreglement).

 

 

Stille Wahl

Weisen alle bereinigten Wahlvorschläge zusammen nicht mehr Kandidaten auf als Sitze zu vergeben sind, findet das stille Wahlverfahren nach Art. 44 des Abstimmungs- und Wahlreglement Anwendung.

 

 

Walkringen, 6. August 2012

Einwohnergemeinderat Walkringen