Nachführung der amtlichen Vermessung 2013 - 2017

Der Gemeinderat hat am 21. Februar 2012 beschlossen, den bestehenden Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung in der Gemeinde Walkringen mit Paul Schmalz, Schmalz Ingenieur AG, Konolfingen, patentierter Ingenieur-Geometer/diplomierter Vermessungsingenieur ETH/SIA, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 des kantonalen Gesetzes über die amtliche Vermessung um fünf Jahre - für die Periode 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017 - zu verlängern.

Sämtliche im Zusammenhang mit der Nachführung der amtlichen Vermessung stehenden Arbeiten (unter anderem Grenz- und Gebäudemutationen) werden von Amtes wegen weiterhin durch die Schmalz Ingenieur AG, Paul Schmalz, Kirchweg 1, 3510 Konolfingen, ausgeführt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikationsdatum beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden.

Walkringen, 21. Februar 2012
Gemeinderat Walkringen