Baugesuche neu über eBau

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen.

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Das Baugesuch gilt erst als eingericht, wenn das Papierdossier bei der Gemeinde eintrifft.

Baugesche können Sie hier erfassen. Es wird ein BE Login benötigt. 

Es besteht die Möglichkeit, im eBau-Testsystem selbständig mit eBau zu üben. Gesuchstellende können sich ins Testsystem einloggen unter https://portal.ebau-test.sycloud.ch/

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/baubewilligungsverfahren/eBau.html

Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.