Referendumspublikation zu Finanzbeschluss

Ortsplanungsrevision 2011+

Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums hat der Gemeinderat Walkringen für das Projekt Ortsplanungsrevision 2011+ auf Grund der öffentlichen Ausschreibung hin einen Kredit in der Höhe von Fr. 150‘000.00 gesprochen.

Gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. B der Gemeindeverfassung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, sofern das Referendumsbegehren von mindestens 5 % der Stimmberechtigten unterzeichnet wird. In diesem Fall wird das Geschäft der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet. Ablauf der Referendumsfrist: 29. Oktober 2011. Es gelten die Vorschriften gemäss Art. 19 der Gemeindeverfassung.

Die Akten zum Finanzbeschluss können während der Referendumsfrist zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Walkringen eingesehen werden.

Walkringen, 20. September 2011 
Gemeinderat Walkringen