Die Durchführung des Musikfestivals wurde vom Regierungsstatthalteramt bewilligt. Die Gemeinde Walkringen ist nicht Bewilligungsbehörde und hat für die Durchführung der Veranstaltung keine Bewilligung erteilt. Der Entscheid über die Durchführung obliegt der Bewilligungsbehörde.
Bei Fragen zur Bewilligung oder zum Bewilligungsverfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Bewilligungsbehörde.