Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Artikel 48 der Gemeindeverfassung 2012  während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Protokoll