Verordnung über die Benützung von öffentlichen Räumen und Anlagen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 bzw. 23. Juli 2024 die überarbeitete Verordnung über die Benützung von öffentlichen Räumen und Anlagen gültig ab 1. August 2024 genehmigt. Alle widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse werden aufgehoben.

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. August 2024 in Kraft. Interessierte können die neue Verordnung bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder hier (Verordnung / Anhang) einsehen.

Der Gemeinderat Walkringen