Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 liegt gemäss Artikel 48 der Gemeindeverfassung 2012 ab dem 20. Juni 2022 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Protokoll