UPDATE 8. März 2022:
Heute ging der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland ein. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen.
Die Abstimmung über das Abfallreglement behält ihre Gültigkeit. Jedoch muss die Abfallverordnung nochmals genehmigt werden.
Der Beschwerdeführer hat nun noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Entscheid einzureichen. Sofern/sobald der Entscheid in rechtskraft erwächst und somit auch das Abfallreglement rechtskräftig wird, wird der Gemeinderat die Abfallverordnung nochmals erlassen und entsprechend publizieren.
Für die weitere Geduld und das Verständnis danken wir bestens.
3. Januar 2022:
An der kommunalen Urnenabstimmung vom 12. Dezember 2021 wurde das neue Abfallreglement inkl. Verordnung angenommen.
Nach der Beschwerdefrist gem. Art. 21 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Gemeinde Walkringen vom 4. Juni 2012, würde das Reglement inkl. Verordnung am 13. Januar 2022 rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Nun ist eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt eingegangen.
Bis zum abschliessenden Beschwerdeentscheid bleibt das bisherige Reglement inkl. den bisherigen Tarifen gültig und die Kehrichtmarken können nicht
zum reduzierten Tarif verkauft werden.
Wir bedauern dies sehr und danken für die Kenntnisnahme.