Abfallverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2022 die neue Abfallverordnung zum Abfallreglement gültig ab 1. Januar 2022 genehmigt. Alle widersprechenden Bestimmungen und Beschlüsse werden aufgehoben.

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. Juli 2022 in Kraft. Interessierte können die neue Abfallverordnung bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder hier einsehen.

Nach Inkrafttreten der Abfallverordnung können wir dann auch endlich die Kehrichtmarken zum reduzierten Preis anbieten. Decken Sie sich nicht mehr mit allzugrossen Mengen ein, damit Sie dann vom neuen Preis profitieren können.

 

UPDATE 8. März 2022:

Heute ging der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland ein. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen.
Die Abstimmung über das Abfallreglement behält ihre Gültigkeit. Jedoch muss die Abfallverordnung nochmals genehmigt werden.
Der Beschwerdeführer hat nun noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Entscheid einzureichen. Sofern/sobald der Entscheid in rechtskraft erwächst und somit auch das Abfallreglement rechtskräftig wird, wird der Gemeinderat die Abfallverordnung nochmals erlassen und entsprechend publizieren. 

Für die weitere Geduld und das Verständnis danken wir bestens.

 

3. Januar 2022:

An der kommunalen Urnenabstimmung vom 12. Dezember 2021 wurde das neue Abfallreglement inkl. Verordnung angenommen.
Nach der Beschwerdefrist gem. Art. 21 des Abstimmungs- und Wahlreglements der Gemeinde Walkringen vom 4. Juni 2012, würde das Reglement inkl. Verordnung am 13. Januar 2022 rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Nun ist eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt eingegangen.

Bis zum abschliessenden Beschwerdeentscheid bleibt das bisherige Reglement inkl. den bisherigen Tarifen gültig und die Kehrichtmarken können nicht
zum reduzierten Tarif verkauft werden.

Wir bedauern dies sehr und danken für die Kenntnisnahme.