Botschaft zur Urnenabstimmung
Gestützt auf die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalters des Verwaltungskreises Bern-Mittelland betreffend Durchführung von Urnenabstimmungen und Urnenwahlen in den gemeinderechtlichen Körperschaften im Verwaltungskreis Bern-Mittelland (gestützt auf Art. 12 Abs. 3 GG) vom 26. Oktober 2020 bringt der Gemeinderat gestützt auf Art. 4, Abs. 2 der Gemeindeverfassung Walkringen folgende Geschäfte den Stimmberechtigten von Walkringen an der Urne zur Abstimmung:
Verwaltungsrechnung 2019
Budget 2021 (inkl. Steueranlage und Liegenschaftssteuer) (Finanzplan)
Nachkredit Baulanderschliessung Küebiweg
Investitionskredit Neubau Jaucheleitung Golpisberg, Situationsplan
Reglement für die Auflösung Neubewertungsreserve
Aktenauflage
Während den Öffnungszeiten können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Stimmabgabe
Brieflich per Post bis spätestens am Freitag, 11. Dezember 2020 mit A-Post oder persönlichem Einwurf in Briefkasten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus. Letzte Leerung des Briefkastens Sonntag, 13. Dezember 2020, 09.00 Uhr.
Persönlich an der Urne am Sonntag, 13. Dezember 2020 von 10.00 – 11.30 Uhr.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen die Urnenabstimmung sind innert 30 Tagen nach Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach dem Urnengang.
Walkringen 12. November 2020
Gemeinderat Walkringen