Solidarität mit der Ukraine

UPDATE, 14. April 2022
Aktuelle Informationen und Formulare zu den Themen finden Sie auf der Webseite des Kantons Bern.

UPDATE 12. April 2022:
Weitere Informationen und Kontakte finden Sie auf der Webseite des Kantons Bern.

UPDATE 5. April 2022:
Registrierung
Mit dem Schutzstatus S kann Schutzbedürftigen aus der Ukraine rasch Schutz und ein gesichertes Aufenthaltsrecht in der Schweiz gewährt werden. Schutzsuchende, welche sich bereits im Kanton Bern aufhalten, lassen sich direkt im Bundesasylzentrum, Morillonstrasse 75, 3007 Bern registrieren. Sie können in einem ersten Schritt auch das Gesuch ausfüllen und einreichen. Nach der Gesuch-Einrreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert.

Anmeldung
Personen, welche in einem Privathaushalt (bei Verwandten, Bekannten, eigene Wohnung etc.) untergebracht sind, müssen sich bei der Wohngemeinde anmelden. Personen, welche in einer Kollektivunterkunft untergebracht sind, müssen sich nicht anmelden.

Arbeit / Stellenantritt-, Wechsel / Selbständige Erwerbstätigkeit
Für Schutzbedürftige, die einer Erwerbstätigkeit bzw. eine Stelle wechseln möchten, muss der Arbeitgeber das Gesuchsformular "Stellenantritt - Ausländische Erwerbstätige aus Drittstaaten" beim Amt für Wirtschaft einreichen.

Weitere Informationen zum Stellenantritt / Stellenwechsel finden Sie hier.

Schule
Kinder können nach dem Erhalt des S-Ausweises respektive der entsprechenden Registrierung im Bundesasylzentrum (BAZ) die Schule besuchen. Dazu füllen Sie das Anmeldeformular, welches auch in Ukrainisch erhältlich ist, aus. Das Formular "Anmeldeformular zum Schulbesuch in der Aufenthaltsgemeinde" kann hier unter "Schulung im Kanton Bern" heruntergeladen werden. Das Formular muss bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder per E-Mail (gemeinde@walkringen.ch) eingereicht werden.

Weitere Informationen können beim Schulleiter René Loosli, Tel. 031 701 13 68, E-Mail schulleitung@schulewalkringen.ch, eingeholt werden.

Finanzielle Unterstützung / Persönliche Beratung
Mit dem Erhalt des S-Ausweises respektive der entsprechenden Registrierung im Bundesasylzentrum (BAZ) haben bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine, Anspruch auf finanzielle Unterstützung und persönliche Beratung: SRK Kanton Bern, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen, Tel. 031 384 02 00, E-Mail: info-mittelland@srk-bern.ch

 

UPDATE 15. März 2022:
Hilfesangebote der Bevölkerung zur Unterbringung von Flüchtenden
Informationen zur Situation in der Ukraine
 

UPDATE 11. März 2022:
Fragen und Antworten SEM

 

UPDATE 7. März 2022:
Hilfe für ukrainische Geflüchtete - Einreise/Aufenthalt

 

UPDATE 4. März 2022:
Medienmitteilung Bundesrat
Fragen und Antworten SEM

3. März 2022


Der Gemeinderat Walkringen drückt seine Solidarität und sein tiefstes Mitgefühl für die Menschen im Kriegsgebiet aus. Die völkerrechtswidrige Invasion der Ukraine durch Russland ist erschütternd und stellt auch einen schweren Angriff auf die Freiheit und Demokratie dar.

Natürlich ist Walkringen auch bereit zu helfen, wo Hilfe benötigt wird!

Aktuell sind Bund und Kantone daran die entsprechenden Massnahmen und Möglichkeiten auszuarbeiten. Diesbezüglich werden wir Sie auf dem Laufenden halten und informieren, sobald wir weitere Informationen erhalten.

Bis dahin können alle die möchten, Ihren Beitrag an Hilfe leisten. Dazu stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung. Einige davon, finden Sie hier:

-Sie haben eine mögliche Unterkunft, welche Sie zur Verfügung stellen möchten? Dann können Sie sich hier registrieren. Als Gastfamilie können Sie sich hier melden.
-Sie möchten Geld spenden? Das können Sie auf viele Arten tun, zB. beim SRK, Glückskette, Caritas (nur um ein paar Vorschläge zu nennen)
-Sie möchten Sachspenden tätigen? Das können Sie zB. hier
-Sie haben Fragen? Hier finden Sie allenfalls eine Antwort.

Wir danken den Privatpersonen, welche bereits jetzt Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung gestellt haben oder noch stellen werden. Auch für sämtliche Spenden sowie jeglicher weiteren Unterstützung danken wir bestens!

Der Gemeinderat Walkringen