Kommunale Urnenabstimmung vom 30. Juni 2019 - Wärmeverbund

Machbarkeitsstudie zur Abstimmungsbotschaft

 

Gestützt auf Art. 4, Abs. 2 der Gemeindeverfassung Walkringen bringt der Gemeinderat folgendes Sachgeschäft den Stimmberechtigten von Walkringen an der Urne zur Abstimmung:

Gründung der Wärmeverbund Walkringen AG
mit gleichzeitiger Kreditbewilligung von total Fr. 2‘000‘000.00

Aktenauflage
Während den Öffnungszeiten können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Stimmabgabe
Brieflich per Post bis spätestens am Freitag, 28. Juni 2019 mit A-Post oder persönlichem Einwurf in Briefkasten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus. Letzte Leerung des Briefkastens Sonntag, 30. Juni 2019, 09.00 Uhr.
Persönlich an der Urne am Sonntag, 30. Juni 2019 von 10.00 – 11.30 Uhr.

Rechtsmittel:
Beschwerden gegen die Urnenabstimmung sind innert 30 Tagen nach Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach dem Urnengang.

Der Gemeinderat