Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 liegt gemäss Artikel 48 der Gemeindeverfassung 2012 ab dem 10. Dezember 2018 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Protokoll