Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2019

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2019 liegt gemäss Artikel 48 der Gemeindeverfassung 2012 ab dem 4. Juni 2019 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Protokoll