Neuerungen Ausgleichskasse - Anträge online einreichen

Neu können ab dem 1. Juli 2022 Anmeldungen für die meisten Leistungen online eingereicht werden. Die bereits bestehenden Online-Formulare wurden erweitert. Das Ausdrucken und Versenden von Papier entfällt grösstenteils.

Für diese Leistungen kann die Anmeldung ab dem 1. Juli 2022 online eingereicht werden:

- Altersrenten (inkl. Vorbezug und Aufschub)
- Witwen-, Witwer- und Waisenrenten
- Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen
- Eingliederungsmassnahmen und Renten der IV
- Hilflosenentschädigungen der AHV und IV
- Anträge für Rentenvorausberechnungen

Wie erfolgt die Online-Anmeldung?

Die Anmeldung ist einfach. Wie bisher können die Formulare direkt über den Link aufgerufen und ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen können die Angaben mittels Klick auf einen Button elektronisch übermittelt werden. Sofern eine Mailadresse angegeben wurde, wird nach der Übermittlung eine Bestätigung ausgestellt. Aus rechtlichen Gründen benötigen wir bei bestimmten Formularen nach wie vor eine Unterschrift. Dazu muss die Unterschrift auf dem vorgesehenen Beiblatt per Post nachgereicht werden.

Ist eine Anmeldung per Post noch möglich?

Sowohl das Ausfüllen von Hand und auch das Einsenden per Post ist weiterhin möglich.

Was ist mit den übrigen Formularen?

Weitere Formulare im Bereich AHV und Überbrückungsleistungen werden im 2. Halbjahr 2022 zur Verfügung stehen. Anmeldungen für Ergänzungsleistungen, Erwerbsausfallentschädigungen für Dienstleistende und weitere AKB-Formulare können noch nicht online eingereicht werden.

Formulare der AHV/IV-Stelle