Kommunale Urnenabstimmung vom 7. Mai 2023 - Ersatz Transport-Wasserleitung Deichelhullen-Hauptstrasse

Gestützt auf Art. 4, Abs. 2 der Gemeindeverfassung Walkringen bringt der Gemeinderat folgendes Sachgeschäft den Stimmberechtigten von Walkringen an der Urne zur Abstimmung:

Ersatz Transport-Wasserleitung Deichelhullen – Hauptstrasse
Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 655‘000.00


Aktenauflage
Während den Öffnungszeiten können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Botschaft
Plan 1
Plan 2
Kostenvoranschlag


Stimmabgabe
Brieflich per Post bis spätestens am Freitag, 5. Mai 2023 mit A-Post oder persönlichem Einwurf in Briefkasten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus. Letzte Leerung des Briefkastens Sonntag, 7. Mai 2023, 09.00 Uhr.

Persönlich an der Urne am Sonntag, 7. Mai 2023 von 10.00 – 11.30 Uhr.


​​​​​​​Rechtsmittel
Beschwerden gegen die Urnenabstimmung sind innert 30 Tagen nach Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach dem Urnengang.

 

Gemeinderat Walkringen