Gesamterneuerungswahlen 2020

Gemeinde-Urnenwahlen vom 18. Oktober

Der Gemeindeverwaltung Walkringen sind innerhalb der vorgeschriebenen Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden:

Majorzwahlen

Gemeindepräsident/in, zugleich Präsident/in des Gemeinderates

Schweizerische Volkspartei SVP  Sektion Walkringen:

  • Aeschlimann Hans Peter, 1954, Geschäftsführer, Friedbergstrasse 13, 3512 Walkringen (SVP)

Da nur ein Vorschlag eingereicht wurde, hat der Gemeinderat den Vorgeschlagenen gestützt auf Artikel 55 des Abstimmungs- und Wahlreglementes für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Es findet kein öffentlicher Wahlgang statt.

 

Proporzwahlen

4 Mitglieder des Gemeinderates:

Schweizerische Volkspartei SVP  Sektion Walkringen (Liste 1):

  • Amstutz Andreas, 1961, Zimmermann, Hauptstrasse 28, 3512 Walkringen
  • Amstutz Andreas, 1961, Zimmermann, Hauptstrasse 28, 3512 Walkringen
  • Wüthrich Martin, 1969, Meisterlandwirt, Golpisberg 524, 3512 Walkringen
  • Wüthrich Martin, 1969, Meisterlandwirt, Golpisberg 524, 3512 Walkringen

Freie Wähler Walkringen (Liste 2):

  • Röthlisberger Ursula, 1961, Heilpädagogin /Hauswirtschaftslehrerin, Wikartswil 628, 3512 Walkringen
  • Röthlisberger Ursula, 1961, Heilpädagogin /Hauswirtschaftslehrerin, Wikartswil 628, 3512 Walkringen
  • Bücherer Thomas, 1966, dipl. Maschineningenieur FH, Vielmattstrasse 8, 3512 Walkringen
  • Wegmüller Patric, 1975, Kundenberater, Vielmattstrasse 7, 3512 Walkringen

Sozialdemokratische Partei Sektion Walkringen (Liste 3):

  • Schneider Andreas, 1965, Biobauer, Enetbiglen 77, 3512 Walkringen
  • Schneider Andreas, 1965, Biobauer, Enetbiglen 77, 3512 Walkringen
  • Brogle Evelyne, 1969, Pflegefachfrau HF, Vielmattstrasse 5, 3512 Walkringen
  • Lehmann Ursula, 1964, Kleinkindererzieherin, Gumpi 428, 3512 Walkringen

 

 

3 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission GPK

Schweizerische Volkspartei SVP  Sektion Walkringen (Liste 1):

  • Anneler Silvia, dipl. Pflegefachfrau HF, Wikartswil 639, 3512 Walkringen

Freie Wähler Walkringen (Liste 2):

  • Frey Walter, 1947, eidg. dipl. Buchhalter, Stadelweg 15, 3513 Bigenthal
  • Wegmüller Ramona, 1982, dipl. Architektin FH, Wikartswil 634, 3512 Walkringen

 

Da für die Geschäftsprüfungskommission GPK drei Vorschläge eingegangen sind und diese die zu besetzenden drei Sitze nicht übersteigen, hat der Gemeinderat die Vorgeschlagenen gestützt auf Artikel 44 des Abstimmungs- und Wahlreglementes für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Es findet kein öffentlicher Wahlgang statt.

 

Wahlgang                                                                                                                                     

Die Wahl gemäss Ziffer l. erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024.

Die Wahlen gemäss Ziffer ll. erfolgen nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024.

Es kann nur für die gültig vorgeschlagenen, hievor namentlich aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten gestimmt werden.

Zur Teilnahme an den Wahlen sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde Walkringen wohnhaften Personen, welche in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, berechtigt.

 

Wahlmaterial

Die Stimmkarten und die Wahlzettel werden spätestens 10 Tage vor der Abstimmung per Post zugestellt sein. Wer die Unterlagen nicht erhalten hat, kann diese bis Donnerstag, 15. Oktober 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Walkringen anfordern bzw. abholen. Verloren gegangene Stimmkarten werden bis zum gleichen Termin ersetzt (Die Ersatz-Stimmkarte kann nur gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises erfolgen). Nach dieser Frist dürfen keine Stimmkarten oder Doppel von solchen mehr ausgestellt werden.

 

Urnenöffnungszeiten und Wahllokale

Die Öffnungszeiten der Urnen und die Bezeichnung der Wahllokale sind auf der Stimmkarte aufgedruckt.

 

Stimmabgabe

Es gelten die kantonalen Wahlvorschriften, ergänzt durch das Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Walkringen vom 4. Juni 2012.

 

Briefliche Stimmabgabe

Es gelten die kantonalen Vorschriften. Die briefliche Stimmabgabe ist zeitlich so vorzunehmen, dass das Couvert bis spätestens am Freitag vor der Wahl beim Stimmregisterbüro eintrifft.

 

Ermittlung der Ergebnisse

Der Wahlausschuss ermittelt die Resultate mittels EDV in den Räumen des Gemeindehauses.

 

Beschwerden

Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen nach dem Wahldatum schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.

 

Walkringen, 14. September 2020

GEMEINDERAT WALKRINGEN