Friedhof Walkringen

Aufhebung eines Gräberfeldes

Gestützt auf Artikel 20 und 33 des Bestattungs- und Friedhofreglementes vom 11. Dezember 2000 ist die Aufhebung der Erdbestattungsgräber von Gräberfeld Nr. 10 (alt 18) auf dem Friedhof Walkringen im Jahr 2011 vorzunehmen. Ab Mai 2011 werden die Gräber aus dem Jahr 1985 aufgehoben und abgeräumt. Nicht betroffen sind die Kindergräber.

Wir bitten die Angehörigen um Kenntnisnahme. Stehen gelassene Grabsteine und andere Anlagen werden ab Montag, 2. Mai 2011, entfernt. Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofgärtner Ulrich Aebi, Telefon 031 701 12 60.

Allfällige Beschwerden gegen die Aufhebung eines Grabes sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Gemeinderat Walkringen einzureichen.

Walkringen, im Januar 2011
Gemeinderat Walkringen