Friedhof Walkringen

Aufhebung eines Gräberfeldes

Gestützt auf Artikel 20 und 33 des Bestattungs- und Friedhofreglementes vom 11. Dezember 2000 ist die Aufhebung eines Teils des Gräberfeldes Nr. 7 (alt Nr. 15) auf dem Friedhof Walkringen im Jahr 2010 vorzunehmen. Ab Mai 2010 werden die Erdreihengräber aus den Jahren 1982 - 1984 aufgehoben und abgeräumt. Die Urnenreihengräber aus den Jahren 1986 - 1995 bleiben bis zum Ende der Grabesruhe, d.h. bis mindesten ins Jahr 2021 bestehen.

Wir bitten die Angehörigen um Kenntnisnahme. Stehen gelassene Grabsteine und andere Anlagen werden ab Montag, 3. Mai 2010, entfernt. Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofgärtner Ulrich Aebi, Telefon 031 701 12 60.

Allfällige Beschwerden gegen die Aufhebung eines Grabes sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Gemeinderat Walkringen einzureichen.

Walkringen, im Januar 2010
Gemeinderat Walkringen