Referendumspublikation zu Finanzbeschluss

ARA-Unterhaltsprogramm 2010

Im Jahr 2010 wurden im Bereich der Hauptstrasse wieder Leitungssanierungen und Spülungen vorgenommen. Die Leitungen im genannten Bereich wiesen undichte Schachteinläufe, Risse, Verkalkungen, hervorstehende Dichtungen, etc., auf. Die Sanierungsarbeiten mussten dringend vorgenommen werden.

Im vom Gemeinderat genehmigten Investitionsprogramm 2010 – 2014 sind im Jahr 2010 Fr. 120‘000.00 für dieses Projekt vorgesehen.

An der Sitzung vom 18. Januar 2011 hat der Gemeinderat den nötigen Kredit in der Höhe von Fr. 120'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung 2010 gesprochen.

Gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. B der Gemeindeverfassung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, sofern das Referendumsbegehren von mindestens 5 % der Stimmberechtigten unterzeichnet wird. In diesem Fall wird das Geschäft der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet. Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2011. Es gelten die Vorschriften gemäss Art. 19 der Gemeindeverfassung.

Die Akten zum Finanzbeschluss können während der Referendumsfrist zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Walkringen eingesehen werden.

Walkringen, im Januar 2011
Gemeinderat Walkringen